NPD verliert Prozess gegen SPD / Hintergrund: Streit um Haus Leipzig
Leipzigs Sozialdemokraten konnten gestern vor dem Landgericht einen Erfolg verbuchen. Die Richter wiesen eine Klage der sächsischen NPD ab.
Wie berichtet, hatte der Landesverband der rechtsextremen Partei dem SPD-Ortsverein Mitte per Gerichtsbeschluss verbieten lassen wollen, ihn in der Öffentlichkeit als verfassungsfeindliche Organisation zu bezeichnen.
Nach Auffassung des Landgerichts handelt es sich dabei jedoch “unstreitig um eine Meinungsäußerung”, sagte gestern dessen Sprecher Hans Jagenlauf. Und Meinungsäußerungen würden grundsätzlich den Schutz des Grundgesetzes genießen. Nur wenn die Grenze zur Schmähkritik überschritten werde, sich eine Äußerung als Formalbeleidigung darstelle oder in geschützte Sphären eingegriffen werde, könnten auch Meinungsäußerungen Ansprüche auf Unterlassung begründen. Doch das sei vorliegend nicht der Fall, erklärte Jagenlauf.
Hintergrund der Unterlassungsklage war ein Offener Brief, den SPD-Ortsvereinschef Michael Clobes im Juni 2007 verfasste, nachdem die LVZ über Veranstaltungen der NPD im Haus Leipzig berichtet hatte. Clobes freute sich gestern über den Ausgang des Verfahrens: “Ein Sieg der Meinungsfreiheit.” Man müsse die Auseinandersetzung mit denen, “die die verfassungsmäßige Ordnung erklärtermaßen bekämpfen wollen, auch offensiv führen dürfen”, sagte er.
Clobes hatte damals ebenfalls dazu aufgefordert, der NPD keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen. Dazu stellte das Landgericht laut Jagenlauf fest, dass ein solcher Boykottaufruf “nicht den Grundsatz der Angemessenheit von Mittel und Zweck” verletze. Es handele sich um einen Beitrag im politischen Meinungskampf in einer Frage, die die Öffentlichkeit wesentlich berühre. Die SPD vertrete in zulässiger Weise die Auffassung, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Organisation handele. Auch bei der Behauptung, deren Publikationen seien “voll von übelster Propaganda, die vom Antisemitismus über Frauenfeindlichkeit bis hin zum Ausländerhass reichen”, handele es sich um eine Meinungsäußerung. S. K.









