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Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiert

11.12.2007 | Kategorie: Informationen

justiz

Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos – wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen vom Wochenende im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.

„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.

Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Alles lesen…

Erstellt von: Oli | Kommentare deaktiviert

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